Anschreiben an alle Mitglieder des Deutschen Bundestages
Betr:
Forderung an Sie als Vertreter der Bevölkerung im Deutschen Bundestag zur Einhaltung des Grundgesetzes
Sehr geehrte Abgeordnete,
jeder Bürger hat das Recht und die Pflicht, den Bundestag und die Bundesregierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte und das Grundgesetz missachten. Aus diesem Grund wende ich mich an Sie, und ich erwarte, dass Sie Ihre Pflicht erfüllen und sich für die Einhaltung des Grundgesetzes unverzüglich einsetzen.
Die Aushebelung des Grundgesetzes steht durch die am 1.6. 2024 geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) bevor, die am 19.9. 2025 automatisch in Kraft treten, wenn die Bundesregierung nicht bis zum 19.7. 25 diesen widersprochen hat. Es ist notwendig, dass sich der deutsche Bundestag mit den Grundgesetzwidrigkeiten der Änderungen der IGV vom 1.6. 2024 befasst, damit die Regierung die Ablehnung bis zum 19.7. 25 (Fristablauf) erklären kann.
Die meisten Veränderungen sind absolut nicht vereinbar mit dem Grundgesetz und verstoßen nicht nur gegen Art. 1, 2, 5, 18, 19, 20 GG sondern auch gegen Art. 7 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) in Verbindung mit Artikel 4 Abs. 2 ICCPR.
Selbst in Situationen eines öffentlichen Notstands, wie sie in Artikel 4 dieses Paktes genannt werden, ist keine Abweichung von den Bestimmungen des Artikels 7 zulässig und diese Bestimmungen müssen immer in Kraft bleiben.
Das bedeutet: NIEMAND darf auch in einer Notlage ohne seine aufgeklärte freiwillige Zustimmung medizinischen Versuchen unterworfen oder mit Drohungen gezwungen werden. (s. Beschluss von Human Rights Committee 10. März 1992)
1. Es ist grundgesetzwidrig, dem demokratisch nicht legitimierten Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Befugnis zu erteilen, einseitig einen Pandemie-Notfall (Pandemic Emergency) zusätzlich zu einem öffentlichen Gesundheitsnotfall von internationalem Interesse (Public Health Emergency of International Concern) auszurufen, ohne seine Macht zu kontrollieren. Für die Feststellung einer pandemischen Notlage genügt bereits eine potentielle (!) Gefahr. (s. Art. 5, 6, 7, 8 und insbesondere Art. 12 IGV)
2. Ungetestete aber trotzdem verpflichtende Impfungen sowie Zell- und Gentherapien. Das ist grundgesetzwidrig. Die neue Definition von «relevanten Gesundheitsprodukten» (relevant health products), die alleine zugelassen sind, um einen Gesundheitsnotstand zu bekämpfen und zu beenden, enthält erstmals Zell- und Gentherapien und andere Gesundheitstechnologien (worunter z.B. Gen-Editierung und die CRISPR-Technologie/Genschere fallen). (s. Art. 1, 13, 16, 17 IGV)
3. Nationale IGV-Behörde. Es ist grundgesetzwidrig für Deutschland als Mitgliedsstaat zu verlangen, dass er personelle und finanzielle Ressourcen bereitstellen und nationale Gesetze anpassen muss, um eine nationale IGV-Behörde für internationale Gesundheitsvorschriften aufzubauen und dauerhaft als Kontaktstelle für die WHO zu betreiben. (s. Art. 4 IGV)
4. Verbreitung von Krankheitserregern mit Pandemiepotenzial. Die Verbreitung von Krankheitserregern mit pandemischem Potenzial und ihren genetischen Sequenzdaten durch ein System für den Zugang zu Krankheitserregern und die Aufteilung der Vorteile zu erleichtern, ist absolut grundgesetzwidrig. (s. Art. 44 und Anhang 1 IGV)
5. Einschränkung der Meinungsfreiheit/Zensur. Die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, die Rede- und Meinungsfreiheit unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Fehlinformationen und Desinformation einzuschränken, ist UNZULÄSSIG und verstößt gegen das Grundgesetz. (s. versteckt in Anhang 1 IGV)
6. Ständige Überwachung. Die fortlaufende und ständig zunehmende Verletzung unserer Privatsphäre sowie die Rund-um-die-Uhr-Überwachung von allem und jedem sind grundgesetzwidrig. (s. Art. 4, 5 und Anhang 2 IGV)
7. Weitergabe personenbezogener Daten. Die öffentliche Bekanntgabe privater Daten ist grundgesetzwidrig. (s. Art. 45 IGV)
8. Für Reisen erforderliche zusätzliche Dokumente. Es ist INAKZEPTABEL und verstößt gegen das Grundgesetz, zusätzliche Gesundheitsdokumente wie Test- oder Impfbescheinigungen zu verlangen, um die Reisefreiheit unserer Bürger zu gewährleisten. (s. Art. 36, 39 und Anhänge 3, 5 und insbesondere 6 IGV)
9. Androhung von Isolation und Quarantäne. Die zusätzliche Androhung von Isolation und Quarantäne für (gesunde) Reisende, möglicherweise auf Basis eines unzuverlässigen (PCR)Tests, ist INAKZEPTABEL. Auch dies verstößt gegen das Grundgesetz. (s. Art. 27, 31, 32, 40 und Anhänge 1 und 7 IGV)
10. Nichtstaatliche Akteure zur Einhaltung von Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zwingen. Es ist grundgesetzwidrig, «nichtstaatliche Akteure», z.B. private Transportunternehmen, zu zwingen, sich dem Diktat der WHO zu unterwerfen, um uns vom Reisen abzuhalten bzw. uns zur Annahme der relevanten Gesundheitsprodukte und Testverfahren zu nötigen. (s. Art. 24, 25, 26, 27, 40, 49 und Anhang 4 und 5 IGV)
Fazit
Die Änderungen der IGV treten automatisch am 19. September 2025 in Kraft, wenn die Bundesregierung nicht bis spätestens 19. Juli 2025 Widerspruch einlegt und die Änderungen ablehnt (sog. Opting-out)!
Alle Gesundheitsmaßnahmen gestützt auf die IGV müssen dann von Deutschland unverzüglich umgesetzt werden (Artikel 42). Das bedeutet faktisch die Abtretung nationaler Hoheits- und Selbstbestimmungsrechte des Volkes an die WHO. Das Grundgesetz wird zu Gunsten der WHO abgelöst. Dazu ist weder die Bundesregierung noch der Bundestag berechtigt, sondern nur die Wahlberechtigten in Deutschland. Nur sie haben das Recht, das Grundgesetz aufzugeben.
Deshalb fordere ich Sie auf, unverzüglich zu handeln und eine parlamentarische Initiative anzustoßen, damit der Bundestag noch rechtzeitig vor der Sommerpause über die kritischen Punkte der IGV debattiert und einen ablehnenden Beschluss fasst.
Ich bitte Sie mindestens die angegebenen Artikel in den neuen IGV selbst zu lesen und auf dieser Grundlage um Ihre baldige Stellungnahme.
Wichtig..Bitte auch die zwei Anhänge lesen!
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Mit freundlichen Grüßen
Gudrun John